Option 1* - Wohnen und Arbeiten:
(Ehe-)Paar mit Kinderwunsch oder kleinem Kind
Ein Partner angestellt, der andere selbständig (Bsp. Steuerberaterkanzlei, Kosmetikstudio oder Tierarztpraxis)
Situation des Ehepaars:
-
Einnahmen:
Der angestellte Partner hat ein durchschnittliches monatliches Gehalt
Der andere Partner mietet das Erdgeschoss als Büro/Praxis, z.B. mit einer Steuerkanzlei (GmbH) an. -
Ausgaben:
Immobilienkredit für den Kauf des gesamten Hauses (ohne Ausbau) -
Kreditdaten:
Kaufpreis gesamt: 898.000 Euro (2 x 449.000 Euro für EG und OG)
Nebenkosten (7%, provisionsfrei): 62.860 Euro
Gesamtkosten: 960.860 Euro
Eigenkapital: 100.000 Euro
Benötigter Kredit: 860.860 Euro
Zins: 2,9 %
Tilgung: 2%
Monatliche Rate: ca. 3.515 Euro
Steuerliche Vorteile durch die Vermietung an Steuerkanzlei-GmbH/Kosmetikstudio/Praxis:
-
Mieteinnahmen:
Annahme: Die GmbH zahlt 14 € / qm für die 108 qm Bürofläche im Erdgeschoss
Monatliche Mieteinnahmen: 1.512 € (netto) -
Abschreibung des Gebäudes:
Abschreibung auf den beruflich genutzten Anteil (50% des Kaufpreises)
Lineare Abschreibung: 2% auf den beruflich genutzten Anteil von 449.000 €
Jährliche Abschreibung: 8.980 € (ca. 748€/Monat) -
Werbungskosten
Zinsen aus der Finanzierung aus dem beruflich genutzten Anteils sind steuerlich absetzbar.
Beruflich genutzter Anteil: 50 % des Darlehens (430.430 €)
Jährliche Zinskosten: ca. 12.483 € (ca. 1.040 € / Monat, steuerlich absetzbar
Effektive Belastung nach Steuer:
-
Monatliche Kreditrate: 3.515 €
-
Abzüglich Mieteinnahmen: -1.512 €
-
Steuerliche Vorteile:
Abschreibung: -748 €
Abziehbare Zinskosten: -1.040 € -
Effektive Belastung nach Steuer: ca. 215 Euro monatlich
Vorteile dieser Konstellation:
-
Hohe steuerliche Absetzbarkeit durch die berufliche Nutzung und Vermietung an die eigene GmbH.
-
Flexiblität für die Zukunft: Ausbau des Dachgeschosses möglich, wenn finanzieller Spielraum größer wird
-
Attraktiv für die Familie: Die private und berufliche Nutzung sind räumlich getrennt, aber dennoch praktisch
Zur Beachtung: Die Abschreibungen und Werbungskosten können in der Regel erst mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Liquidität bis zur Rückerstattung durch das Finanzamt sollte gegeben sein.
Hier finden Sie die Annahmen, die der Berechnung zugrunde liegen.
Monatliche Belastung:
215 Euro
* Wichtige Hinweise
Die auf dieser Website dargestellten Optionen und Berechnungen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.
• Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Alle dargestellten Berechnungen und Annahmen basieren auf allgemeinen Marktbedingungen und können individuell abweichen.
• Individuelle Beratung empfohlen: Die dargestellten Optionen und Szenarien sind allgemeiner Natur und berücksichtigen keine individuellen Umstände. Vor dem Kauf einer Immobilie oder der Entscheidung für eine der dargestellten Optionen wird dringend empfohlen, einen qualifizierten Steuerberater, Rechtsanwalt oder Finanzexperten zu konsultieren.
• Haftungsausschluss: Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Inhalte dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.